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Cannabis als Medizin

Cannabis ist eine Droge, aber auch ein Medikament für Menschen mit chronischen Erkrankungen. An der SRH Berufliche Rehabilitation in Heidelberg bekommen Betroffene neue Berufschancen – und die Möglichkeit, Cannabis medizinisch begleitet einzunehmen.

Kalendereintrag
Foto: Der Cannabis-Raum am BFW Heidelberg mit Couch und Tisch

Droge oder Medizin? An kaum einem anderen Mittel scheiden sich so sehr die Geister wie den Stoffen der Hanfpflanze. Bei mehr als 25 Prozent der Drogentherapien in Europa sei Hanf die Ursache, berichtete kürzlich das UN-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung. Gleichzeitig bekommen allein in Deutschland etwa 80.000 Menschen medizinischen Cannabis auf Rezept. Seinen teilweise psychoaktiven Wirkstoffen werden heilende Effekte zugeschrieben.

Seit 2017 können Ärzt:innen in Deutschland Cannabis als Arzneimittel verschreiben. So ist für Menschen mit schweren Erkrankungen eine Therapiealternative möglich, wenn andere Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.

„Cannabis wird überwiegend bei chronischen Schmerzen und muskulärer Spastik, z.B. bei Querschnittsgelähmten, verordnet, häufig auch bei Erkrankungsbildern, die mit Appetitlosigkeit, Übelkeit und Erbrechen einhergehen“, sagt Dr. Brigitte Schmitt-Bantel, Nervenärztin an der SRH Berufliche Rehabilitation in Heidelberg.

Das Unternehmen qualifiziert Menschen, die sich nach Unfall oder Krankheit beruflich neu orientieren müssen. Zum Neuanfang gehört, den Alltag mit körperlichen oder psychischen Erkrankungen selbstständig zu meistern, wie etwa im verantwortungsvollen Umgang mit Medikamenten. Therapeut:innen und Mediziner:innen helfen dabei.

„Immer mehr unserer Teilnehmenden sind auf eine Behandlung durch medizinischen Cannabis angewiesen. Wie bei jedem Medikament ist entscheidend, dass es sicher eingenommen werden kann. Gleichzeitig besteht auf unserem Campus selbstverständlich das Verbot, Drogen zu konsumieren. Deshalb haben wir einen geschützten Rahmen mit klaren Regelungen für die Einnahme von medizinischem Cannabis geschaffen“, sagt Bereichsleiter Alexander Seiler.

Dafür steht seit Mai 2022 ein eigener Raum zur Verfügung. Er befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur ärztlichen Abteilung, sodass diese bei Fragen schnell vor Ort ist. Drinnen stehen eine Couch und ein Tisch, mehr nicht. Schließlich soll der Raum eine ganz bestimmte Funktion erfüllen und kein Pausenraum sein. Nutzen darf ihn nur, wer eine entsprechende ärztliche Verordnung besitzt.

Denn Cannabis kann süchtig machen und die Gesundheit gefährden. So gibt es Anzeichen dafür, dass anhaltender Konsum die Lern- und Gedächtnisleistung beeinflusst. Für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen gelten deshalb strenge Regularien nach dem Betäubungsmittelgesetz. „Auf Antrag der Patienten erfolgt eine ärztliche Begründung für die Verordnung, die wiederum von den Krankenkassen überprüft wird, bevor eine Bewilligung erfolgt“, erklärt Dr. Schmitt-Bantel.

Wichtig ist auch die professionelle Begleitung: „Da Cannabis – wie Alkohol – einen dämpfenden Effekt hat und auch ein potentieller Suchtstoff ist, gilt es in der therapeutischen Begleitung von Patient:innen, die Medizinalcannabis einnehmen, gemeinsam auf diese Aspekte zu achten. Meine persönliche Erfahrung mit Teilnehmenden des BFW Heidelberg ist positiv. Ich erlebe diese als sehr verantwortungsvoll mit der Medikation umgehend“, so Dr. Schmitt-Bantel.