RehaStep ist als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zugelassen. Die Anmeldung erfolgt durch Ihren Leistungsträger – das kann die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter, die Deutsche Rentenversicherung oder eine Berufsgenossenschaft sein.
Wenn Sie bereits mit einem Leistungsträger der Beruflichen Rehabilitation in Kontakt stehen, können Sie mit Ihrem Berater diese Möglichkeit der Integrationshilfe besprechen.
Bevor Sie sich entscheiden, ob RehaStep das richtige für Sie ist, informieren wir Sie in einem ausführlichen Erstgespräch über das Konzept von RehaStep. Gleichzeitig möchten wir erfahren, wo Ihre Interessen liegen und was Ihre gesundheitlichen Einschränkungen sind. Wir klären, ob RehaStep der richtige Weg für Sie sein kann. Nach dem Gespräch entscheidet Ihr Leistungsträger mit Ihnen über eine Teilnahme.